BnetzA/ Telekommunikationsgesetz

Gesetzliche Anforderungen der BnetzA im System integriert

Die Bundesnetzagentur (kurz BnetzA) ist die Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt. Sie vergibt Frequenzen und Rufnummern. Zudem legt sie mit dem Telekommunikationsgesetz (kurz: TKG) die gesetzliche Grundlage für Anbieter von Produkten rund um die Telekommunikation sowie Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze.

In erster Linie geht es um den Schutz der Verbraucherrechte. Denn die BnetzA hilft beispielsweise bei Problemen des Telefonanbieter Wechsels. Sie vermittelt ebenso bei Streitfällen zwischen Endkunden und dem Telekommunikationsanbieter. Zudem bekämpft die Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch, rechtswidrige Abrechnung von Warteschleifen sowie unerlaubte Telefonwerbung.

BnetzA - Hammer der Regulierungsbehörde

Abrechnungs-System varioBill gemäß TKG

Bei der Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen muss der Abrechnungsprozess den Anforderungen der Regulierung entsprechen. Gemäß des Telekommunikationsgesetzes der BnetzA hat der Endkunde das Recht auf eine korrekte Rechnung. Demnach soll die Sicherstellung der genauen und richtigen Endgeldabrechnungen erfolgen. Es wird dabei zwischen zeitabhängig, volumenabhängig und entfernungsabhängig tarifierten Verbindungsdiensten unterschieden. Beispielsweise geht es hier um die Dauer des Anrufs bzw. der Verbindung im In- und Ausland. Die Preise dafür müssen in einem angemessenen Rahmen bleiben und unterliegen der Verantwortung der Carrier.

Um dem vorgegebenen Regulierungsrahmen der BNetzA bezüglich der Abrechnung gerecht zu werden, hat varioBill den Zertifizierungsprozess gemeinsam mit unseren Kunden mehrfach erfolgreich durchlaufen. Darüber hinaus sind in varioCRM alle gängigen Bepreisungsmodelle für Internet, Telefonie und Kabel-TV abgebildet.

Die weiteren Vorgaben nach TKG sind in einer umfassenden varioBill Implementierung abgedeckt. Diese gewährleistet eine sichere Umsetzung der Regulierungsrichtlinien.

25 Jahre Bundesnetzagentur

Im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, ihr 25-jähriges Jubiläum. Hervorgegangen aus der Deutschen Bundespost, trieb sie die Liberalisierung des Marktes vor.

Mit der Postreform 1989 hatte bereits eine erste Liberalisierung stattgefunden. Betroffen von der Reform waren die Endgeräte und die Mobilkommunikation, die Satellitenkommunikation als auch die Corporate Networks. Die zweite Postreform 1995 ermöglichte die Privatisierung der Deutschen Bundespost und die Freigabe des Endgerätemarktes. Im folgenden Jahr trat das Telekommunikationsgesetz in Kraft. Ziel war demnach die Aufhebung des Netz- und Sprachdienstmonopols. Dies erfolgte im ersten Schritt mit der Einführung von Call by Call und der Rufnummernportabilität.

Postminister Wolfgang Pötsch trieb die Gründung des „Lenkungsausschuss für technische Fragen der Nummerierung“ („Lenkungskreis“) voran. Ziel war es, die Themen rund um freie Carrier, Rufnummernmitnahme sowie Signalisierung zwischen den Netzen zu bewerten und Handlungsempfehlungen zu geben. 1997 wurde aus dem Lenkungsausschuss der AKNN (Arbeitskreis für Nummerierung und Netzzusammenschaltung). Bis heute definiert der Arbeitskreis konkrete Fragestellungen sowie Empfehlungen zu den Themen rund um die Telekommunikation.

1998 gründen das BMPT (Bundesministerium für Post und Telekommunikation) und das BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Mit der großen TKG-Novelle 2004 soll der Regulierungsansatz flexibler werden und die Einführung von „Marktanalyseverfahren“ ermöglicht werden. Die Aufgabenfelder werden in den beiden darauffolgenden Jahren um Strom und Gas sowie Eisenbahn erweitert.

Der amtierende Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homan brachte am 22.04.2021 den Gesetzesentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz voran, mit dem Ziel rechtlicher und regulatorischer Gigabit-Netze. Das neue TKG ist seit dem 01.12.2021 in Kraft.

Mehr Informationen bezüglich des TKG und der BnetzA finden Sie hier:

  • Artikel zum „Telekommunikationsgesetz 2021
    Mit der Modernisierung des TKG kommen vor allem auf Netzbetreiber neue Herausforderungen zu. Denn das Gesetz soll den schnellen und flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen vorantreiben. Aber auch die BNetzA wird in Ihrer Position zur Sicherstellung der Verbraucherrechte gestärkt.
  • Hier finden Sie das komplette Telekommunikationsgesetz
  • Verbraucherthemen der BnetzA

Nach einem Vortrag von Lars Weyerstraß. Er ist Gründer und Geschäftsführer der WeyTeCon. Außerdem moderiert er als gewählter Funktionsträger (und über die WeyTeCon) die Sitzungen des Plenums des AKNN (Arbeitskreis für technische und betriebliche Fragen der Nummerierung und Netzzusammenschaltung).

Lars Weyerstrass, Geschäftsführer Weytecon