Die Transparenzverordnung erfordert Anpassungen auf der Rechnung

Transparenzverordnung leicht gemacht

Die Transparenzverordnung erfordert Anpassungen auf der Rechnung

Kunden transparent informieren

Seit 1. Juni 2017 gilt die TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Anbieter von Telekommunikationsprodukten sind demnach verpflichtet, auf jeder Rechnung an den Endkunden, die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen anzugeben. Außerdem muss über die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses informiert werden.

Als Nutzer von verschiedenen Telekommunikationsprodukten, sei es der Internetanschluss, das Telefon oder ein Mobilfunkvertrag, Fristen können differieren. Manche Kunden wechseln während ihrer Vertragslaufzeit den Tarif oder buchen neue Produkte dazu. Den Überblick dabei zu behalten ist oftmals schwierig. Deshalb erfolgte die Vereinbarung zur Transparenzverordnung der Telekommunikation. Auf jeder Rechnung müssen die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen der einzelnen Produkte angegeben sein. Stellt der Carrier die Informationen in einem Onlineportal bereit, so müssen die Angaben auch online erfolgen.

Transparenzverordnung mit varioSuite

Entsprechend der Bestimmungen haben wir unsere Software erweitert. In varioCRM ist das frühestmögliche Kündigungsdatum bereits seit Version 3.0 in der Vertragsansicht integriert. Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen sind direkt in den Produkten einstellbar. Carrier und Stadtwerke müssen, entsprechend Ihrer AGBs, die Produkte mit deren Fristen prüfen und eindeutig darstellen. Für die korrekte Angabe des Kündigungsdatums im CRM gibt es eine anpassbare Datenbankprozedur. Zur automatischen Berechnung der Fristen auf der Rechnung, steht ein varioBill-Upgrade zur Verfügung.

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur hier
  • Musterbeispiele hier